Firmen Credo & Geschäftskonditionen

Firmen Credo & Geschäftskonditionen

Die enge Zusammenarbeit mit unseren Kunden betrachten wir als das Fundament unseres Erfolges. Nicht kurzlebige Markttrends, sondern die Kundenanforderungen bestimmen unsere Leistungen. Die Anregungen und Erfahrungen liefern eine unschätzbare Fülle an Informationen. Dieses Wissen in innovative Entwicklungen umzusetzen ist unser erklärtes Ziel, denn nur so lässt sich größtmöglicher Kundennutzen erreichen.

  • Unsere Angebote sind freibleibend. Muster und Proben sind unverbindliche Rahmenangaben und sind zurückzugeben, wenn nicht anders vereinbart.
  • Die planungs- und bauordnungsrechtliche Abklärung mit dem zuständigen Bauamt, sowie die Einholung der Baugenehmigung für genehmigungspflichtige Bauvorhaben liegen in der Verantwortung der Bauherren und entlasten hiermit den Auftragnehmer, wenn nicht anders vereinbart.
  • Lieferfristen gelten ab dem Tage unserer Bestätigung. Lieferverzögerungen berechtigen nur dann zu Verzugsstrafen und Schadenersatzansprüchen des Bestellers (Käufers), wenn sie durch den Auftragnehmer verschuldet sind. Ist eine Lieferung wegen höherer Gewalt oder wegen außergewöhnlicher Umstände nicht möglich (Unwetterschäden, Streik, Produktions- und Materialbeschaffungsschwierigkeiten), steht dem Auftragnehmer das Recht zu vom Vertrag zurückzutreten, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
  • Teillieferungen und Teilleistungen kann der Besteller nicht zurückweisen.
  • Die Begleichung unserer Handerwerkerrechnungen hat unmittelbar nach Erhalt der Rechnung, unabhängig von eventuellen Schadenersatzforderungen, zu erfolgen. Für Zahlungen gilt auch jede Teillieferung als selbstständige Lieferung, unabhängig von der Gesamtlieferung. Die Zahlungsbedingung bei Lieferung- und Montagebeginn bedeutet, dass an diesem Tag der Betrag auf unserem Konto gutgeschrieben sein muss oder der Betrag auf der Baustelle vor Beginn der Arbeiten in bar oder per Scheck zu übergeben ist.
  • Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der WGK Wintergärten Knoppe GmbH. Die Ware ist vom Besteller bis zur Restzahlung in verkehrsüblicher Art gegen Verlust und Schaden zu sichern.
  • Gewährleistung und Wartung nach BGB: Angebote/Aufträge werden auf Grundlage des BGB erstellt. Die Gewährleistung beträgt 5 Jahre. Die Gewährleistung auf alle Elektromotoren und beweglichen Teile beträgt 2 Jahre. Bei Glasschäden gelten die visuellen Richtlinien der Glashersteller.
  • Ein Gewährleistungsausschluss erfolgt, wenn Firmen oder Personen, die nicht in unserem Auftrag handeln, an den von uns gelieferten Bauelementen (z. B. Fenstern, Türen, Wintergärten, Sommergärten, Terrassendächern, Markisen u. ä.) Arbeiten oder Veränderungen jeglicher Art vornehmen.
  • Aufgrund der Gesetzesänderung der Finanzverwaltung des Bundesfinanzministeriums zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz), müssen auch Sie als Privatperson (Besteller) die Rechnungen zwei Jahre aufbewahren (Rechnungsaufbewahrungspflicht). Der Auftragnehmer ist verpflichtet worden, Sie darüber schriftlich zu informieren.

Für unsere Kunden Unmögliches möglich zu machen ist unser Ziel. Wir sind davon überzeugt, dass wir gemeinsam stärker sind und in einer vertrauensvollen Geschäftsbeziehung eine reibungslose Umsetzung ihres Bauvorhabens gelingt.

Stand September 2021

Ihre WGK Wintergärten Knoppe GmbH